Betriebs- und Verkehrsmedizin
Arbeitsmedizin – wie geht das?
Betriebs- und Verkehrsmedizin leisten einen wesentlichen Beitrag zum sicheren und unfallfreien Leben in unserer überaus mobilitätsgeprägten Arbeitswelt. Dies hat der Gesetzgeber schon lange erkannt und entsprechende gesetzliche Grundlagen für die Vorsorge und Unfallverhütung im beruflichen Umfeld geschaffen.
Gemäß der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) dürfen daher nur Ärzte für Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin mit Betriebsärztlichen Aufgaben betraut werden und die entsprechenden Dienstleistungen sowie Untersuchungen durchführen.
Betriebsmedizin
Der berufstätige Mensch verbringt in Vollzeit mindestens 1/3 seines werktäglichen Berufslebens am Arbeitsplatz. Moderner Arbeitsschutz unserer Tage findet seine berufsgenossenschaftlichen Grundlagen in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt und in Unfallverhütungsvorschriften (UVV) präzisiert worden. Als langjähriger Betriebsarzt im Arbeitsmedizinischen Dienst der Bauberufsgenossenschaft Hamburg (AMD) verfügt Herr Dr. Fry über große Erfahrung und eingehende Kenntnisse im Arbeitsschutz und der arbeitsmedizinischen Betreuung von Betrieben.
Ebenso bestehen Ermächtigungen für alle speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen („G“- bzw. „H“-Untersuchungen).
Verkehrsmedizin
Der Verkehr in der Waren- und Wirtschaftswelt wächst in atemberaubendem Tempo. Dabei werden die Anforderungen an den Faktor Mensch als Teil des Systems Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft immer umfangreicher und komplexer.
Herr Dr. Fry ist als Facharzt für Arbeitsmedizin, fachkundiger Verkehrsmediziner und betreibt im Auftrag der BG-Verkehr eine Untersuchungsstelle für Seedienst- und Lotsentauglichkeitsuntersuchungen. Ferner werden die Untersuchungen nach der Rheinpatentverordnung (RheinPatV) für die Binnenschifffahrt sowie die Tauglichkeitsuntersuchungen nach internationalem Recht durchgeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Führerscheinklassen. Hier werden auch die notwendigen Augen- und Gesichtsfelduntersuchungen durchgeführt.
Alle Leistungen werden sorgfältig nach den bestehenden Richtlinien erbracht. Es wird die Preisliste des Betriebs- und Werksärzte Verbandes zugrunde gelegt. Für einen fairen Preis können sie eine ordentliche Dienstleistung erwarten. Die Leistungen sind teilweise mehrwertsteuerpflichtig.